Beim sogenannten Hebesatz handelt es sich um einen Faktor, der für die Berechnung der Gewerbesteuerlast relevant ist. Dieser wird er von den Gemeinden für jedes Rechnungsjahr eigenständig einheitlich festgesetzt. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag zu vervielfältigen ist, damit die Höhe der Gewerbesteuer berechnet werden kann.

Steuerhebesätze

Die Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze

Die Gemeinden legen die Gewerbesteuerhebesätze auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes fest (v. a. § 16 GewStG). Da die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes unter die Satzungshoheit der Gemeinden gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz fällt, sind die Hebesätze nicht bundesweit einheitlich.

Die Gewerbesteuerhebesätze liegen seit 2007 auf einem recht ähnlichen Niveau in der Region. Sie unterschieden sich in den Städten um 50-70 %. Aktuell haben die Städte Marl (530 %) und Recklinghausen (520 %) die höchsten Gewerbesteuerhebesätze festgelegt. Dagegen hat Herten mit 480 % den aktuell niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz aus der Region.


Steuerhebesätze

Die Entwicklung der Grundsteuerhebesatz (baulich)

Die Grundsteuerhebesätze werden auf Basis des § 25 Grundsteuergesetz eigenständig von den Gemeinden festgelegt. Aufgrund der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden und der damit verbundenen Satzungsautonomie sind die Hebesätze nicht bundesweit einheitlich geregelt.

Die Gewerbesteuerhebesätze (baulich) haben sich über die letzten Jahre unterschiedlich entwickelt. Diese lagen im Jahr 2007 auf einem Niveau zwischen 410 und 530 %. Seitdem sind diese über die Jahre bis auf 850 % in Gladbeck (2022) gestiegen. Der aktuell niedrigste Gewerbesteuerhebesatz (baulich) ist in Bottrop mit 680 % vorzufinden.

Informationen zu den einzelnen Daten

Statistik