In Nordrhein-Westfalen werden für die einzelnen Teilräume Regionalpläne (vormals: Gebietsentwicklungspläne) erstellt, die landesplanerische Vorgaben auf Ebene einer Region konkretisieren. So trifft der Regionalplan großräumige Aussagen zur künftigen Entwicklung von Siedlungen, Freiraum und Verkehr. Dabei gibt es zusammengefasste Bereiche wie zum Beispiel Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB), welche vorrangig der Unterbringung von Fläche für das Wohnen dienen. Inbegriffen sind hierbei das wohnverträgliche Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport, Freizeit- und Erholungsflächen sowie andere Betriebe des tertiären Sektors. Des Weiteren gibt es Gewerbe- und Industrieflächen (GIB), welche vorrangig dem Gewerbe und der Industrie vorbehalten sind.
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Karte zum Regionalplan Ruhr 2023 (Rechtskraft 28.02.2024)
Hinweis
Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 ist der Regionalplan Ruhr offiziell in Kraft getreten. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr durch die Regionalplanung im Regionalverband Ruhr (RVR) ist damit erfolgreich abgeschlossen.
Inklusive des Entwurfs der 1. Änderung Windenergie (Stand: Oktober 2024).
Informationen zu den einzelnen Daten
Regionalplan Ruhr
- Aktualität: Der Kartendarstellung des Regionalplans Ruhr wurde 12/2024 letztmalig überprüft.
- Quelle: Regionalverband Ruhr (Rechtskäftig seit 28.02.2024)
- Aktualität: Bei den bereitgestellten Daten handelt es sich um den Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr wie er am 13.12.2024 von der Verbandsversammlung des RVR beschlossen wurde (Aufstellungsbeschluss). Mit den im Januar 2025 erfolgten öffentlichen Bekanntmachungen in den jeweiligen Amtsblättern der Bezirksregierungen sind die textlichen und zeichnerischen Ziele der 1. Änderung als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.
Im Laufe des Aufstellungsverfahrens kann es zu Änderungen der am 13.12.2024 beschlossenen Flächenkulisse kommen. - Hinweis: Den bereitgestellten Geodaten kommt kein amtlicher und/oder rechtsverbindlicher Status zu. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der von der Verbandsversammlung des RVR beschlossene Entwurf der 1. Änderung im Maßstab 1:50:000. Bei der Auswertung der Geodaten ist die sich aus diesem Maßstab ergebende Unschärfe von Regionalplänen zu berücksichtigen. Bei Verwendung in anderen Maßstäben, anderen Layerschichtungen oder abweichend von der topographischen Originalkarte des RP Ruhr und seinen zeichnerischen Festlegungen besteht das Risiko von Fehlinterpretationen, für die die Regionalplanungsbehörde nicht haftet.