In Nordrhein-Westfalen werden für die einzelnen Teilräume Regionalpläne (vormals: Gebietsentwicklungspläne) erstellt, die landesplanerische Vorgaben auf Ebene einer Region konkretisieren. So trifft der Regionalplan großräumige Aussagen zur künftigen Entwicklung von Siedlungen, Freiraum und Verkehr. Dabei gibt es zusammengefasste Bereiche wie zum Beispiel Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB), welche vorrangig der Unterbringung von Fläche für das Wohnen dienen. Inbegriffen sind hierbei das wohnverträgliche Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport, Freizeit- und Erholungsflächen sowie andere Betriebe des tertiären Sektors. Des Weiteren gibt es Gewerbe- und Industrieflächen (GIB), welche vorrangig dem Gewerbe und der Industrie vorbehalten sind.

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Regionalplan
Der Regionalplan Teilabschnitt des Kreis Recklinghausen und Bottrop
Die Stadt Gelsenkirchen hat sich 2005 mit den kreisfreien Städten Bochum, Essen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zur "Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr" zusammengeschlossen. Seit 2010 ist der deutschlandweit erste regionale Flächennutzungsplan (RFNP) gültig. Dabei übernimmt der RFNP zeitgleich die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans.
Der Planmaßstab des RFNP ist 1 : 50.000, sodass keine grundstücksscharfen Informationen abgeleitet werden. Er stellt die beabsichtigte räumliche Entwicklung der beteiligten Städte in ihren Grundzügen dar. Da der regionale Flächennutzungsplan lediglich behördenverbindlich ist, entfaltet er keine Außenwirkung. Dies bedeutet, dass die Öffentlichkeit rechtlich nicht an die Vorgaben gebunden ist.
Zurzeit stellt der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Regionalplan für die gesamte Metropole Ruhr auf. Mit seinem Inkrafttreten wird dieser den RFNP in seiner Funktion als Regionalplan ablösen. Seit Oktober 2009 ist der Regionalverband Ruhr (RVR) für die Regionalplanung zuständig. Derzeit befindet sich der neue Regionalplan Ruhr in der Aufstellungsphase. Mit seinem Inkrafttreten wird der Regionalplan das komplette Gebiet des Regionalverbandes Ruhr abdecken.
Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über den Teilabschnitt des Regionalplans im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop. Für weitere Informationen nutzen Sie am besten unsere interaktive Karte.
Karte Flächen des Regionalplan im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop
Informationen zu den einzelnen Daten
Regionalplan
- Aktualität: Der Kartendarstellung des Regionalplans 2004 inkl. der 14. Änderung 2020 wurde 10/2022 letztmalig überprüft.
- Quelle:
- Zeichnerische Darstellung: Der Regionalplan basiert auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000 (TK 50).