Stadtplanung
Die kommunale Bauleitplanung ist ein formelles Instrument auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB). Ihre Aufgabe ist die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Die wichtigsten lokalen Planungsinstrumente sind der Flächennutzungsplan (FNP), der die zukünftigen Entwicklungen in seinen Grundzügen darstellt, und die Bebauungspläne (B-Pläne), in denen konkrete Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten sind. Wichtig ist dabei, dass der FNP nur behördenverbindlich ist, während die B-Pläne als Satzung erlassen werden und somit unmittelbare Außenwirkung, d. h. Rechte und Pflichten, für den Bürger umfassen.
Die Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gemeindegebiet.
Eine flächenhafte Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung liefern die Flächennutzungspläne (FNP) der Gemeinden.
Haupt-, Neben- und Grund- bzw. Nahversorgungszentren dienen der Gewährleistung und Erhaltung einer gerechten Versorgungsstruktur für die Bürger.
Die Flächennutzungskartierung (FNK) stellt die aktuelle Nutzung der Erdoberfläche im Kreis Recklinghausen und in Bottrop dar.
Welche Gebiete im Sinne des energetischen Strukturwandels vorrangig für die Nutzung von Windkraft vorgesehen sind, zeigt Ihnen die Karte anhand der Windenergievorranggebiete.
Gelsenkirchen hat mit weiteren Städten einen regionalen Flächennutzungsplan aufgestellt, der die beabsichtigte Entwicklung der nächsten Jahre darstellt.
Richten Sie Ihre Fragen zu den Schwerpunktthemen Wirtschaft, Planen und Bauen an die kommunalen Verwaltungen, Kammern und Verbände.