In Nordrhein-Westfalen werden für die einzelnen Teilräume Regionalpläne (vormals: Gebietsentwicklungspläne) erstellt, die landesplanerische Vorgaben auf Ebene einer Region konkretisieren. So trifft der Regionalplan großräumige Aussagen zur künftigen Entwicklung von Siedlungen, Freiraum und Verkehr. Dabei gibt es zusammengefasste Bereiche wie zum Beispiel Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB), welche vorrangig der Unterbringung von Fläche für das Wohnen dienen. Inbegriffen sind hierbei das wohnverträgliche Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport, Freizeit- und Erholungsflächen sowie andere Betriebe des tertiären Sektors. Des Weiteren gibt es Gewerbe- und Industrieflächen (GIB), welche vorrangig dem Gewerbe und der Industrie vorbehalten sind.

Mehr Informationen

Karte zum Regionalplan Ruhr 2023 (Rechtskraft 28.02.2024)

Hinweis

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 ist der Regionalplan Ruhr offiziell in Kraft getreten. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr durch die Regionalplanung im Regionalverband Ruhr (RVR) ist damit erfolgreich abgeschlossen.

 

Zur Interaktiven Karte

Karte Flächen des Regionalplan Ruhr im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop

Informationen zu den einzelnen Daten

Regionalplan Ruhr