Raumordnung
Die Raumordnung ist die überörtliche Planung zur Entwicklung des Raumes. Die Landesplanung gestaltet dabei die Vorgaben der Bundesraumordnung aus und schafft gesetzliche Grundlagen. Zudem entwickelt sie Leitvorstellungen für die zukünftige Entwicklung der Region. Aufgebaut ist die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen in einem dreistufigen System bestehend aus der Staatskanzlei, den Bezirksregierungen und Regionalverbänden (für den Kreis Recklinghausen, Bottrop und Gelsenkirchen im Bereich des Regionalverbands Ruhr - kurz RVR) sowie den Kreisen. Ihre Hauptaufgaben sind die Aufstellung und Einhaltung der Landesentwicklungs- und Regionalpläne.
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) stellt u. a. die räumlichen Entwicklungsziele Nordrhein-Westfalens dar.
Regionalplan Teilabschnitt Emscher-Lippe
Der Regionalplan konkretisiert die landesplanerischen Vorgaben für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Bottrop.
Ansprechpartner
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