Im Rahmen eines neuen Landschaftsplans ist das Befahren der Lippe ab dem 01.04.2019 aus naturschutzrechtlichen Gründen eingeschränkt. Dies bedeutet, dass auf zwei Abschnitten der Lippe lediglich 30 Kanus pro Tag erlaubt sind.

Damit es zu keiner Überbelastung kommt, können Kanufahrer auf dem Freizeitportal des Kreises Recklinghausen vor Fahrtantritt kostenfreie Tickets buchen, die während der Kanufahrt mitzuführen sind. Dabei ist pro Kanu ein Ticket notwendig. Die Befahrungseinschränkung betrifft Abschnitt Haus Vogelsang (KM 77,4 - 70,0) ganzjährig und Abschnitt HaLiMa (KM 50,0 – 46,5) im Zeitraum vom 01.04 – 14.11 jeden Jahres. Auf diesen Strecken ist der Ein- und Ausstieg ebenfalls nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.

Hier finden Sie einen Überblick über den Verlauf der beiden geschützten Streckenabschnitte "Haus Vogelsang" und "HaLiMa".

Nähere Informationen zur Buchung und Kanufahren auf der Lippe erhalten Sie auf regiofreizeit.de.