Natur- und Gewässerschutz

Naturschutz

Die Belange von Umwelt und Natur spielen in der Planung eine große Rolle. Zum Schutz der Natur werden u.a. Schutzgebiete ausgewiesen oder Pläne zur Entwicklung der Landschaft aufgestellt. Mit der Ausweisung eines Raums als Schutzgebiet verfolgt die Planung das Ziel, die Bedürfnisse von Pflanzen und Tieren von vornherein zu berücksichtigen. Damit sollen die Artenvielfalt, die verschiedenen Biotope sowie die Schönheit und Leistungsfähigkeit der Natur als Grundlage menschlichen Lebens bewahrt werden.

Naturschutzgebiete und Landschaftsschutz

Naturschutz im Kreis Recklinghausen und Bottrop

Der Kreis Recklinghausen sowie die Stadt Bottrop liegen im nördlichen Ruhrgebiet am Übergang zum südlichen Münsterland. Verschiedene Landschafts- und Naturräume mit differenzierten Raum- und Nutzungsansprüchen treffen hier aufeinander: Vom hochverdichteten Zentralruhrgebiet mit dem Emschertal, über die Freiräume des Vestischen Höhenrückens, den großen Waldgebieten der Haard und der Hohen Mark, hin zur Lippeaue und Halterner Seenplatte. 

Im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop sind derzeit über 70 Naturschutzgebiete und über 130 geschützteNaturdenkmale ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz der Natur vor Eingriffen durch den Menschen.

Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über ausgewählte Naturschutzflächen im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop. Für weitere Informationen nutzen Sie am besten unsere interaktive Karte.

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Interaktive Karte zum Naturschutz

In unserer interaktiven Karte finden Sie folgende Daten:

  • Naturschutzgebiete
  • Naturdenkmale
  • Alleenkataster
  • und weitere
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Umwelt + Natur

Warum die Natur geschützt wird

Natur und Landschaft können auf verschiedene Art und Weise geschützt werden. Das europäische Recht, das Bundesnaturschutzgesetz oder das Landschaftsgesetz NRW sehen dafür verschiedene Kategorien vor.

In Deutschland fällt die Gesetzgebung im Naturschutz in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Der Bund gibt mit dem Bundesnaturschutzgesetz lediglich einen Rahmen vor. Jedes Bundesland kann in besonders schützenswerten Landschaften Schutzgebiete ausweisen. Diese Ausweisung erfolgt nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Bei der Ausweisung eines Schutzgebietes wird festgesetzt:

  • was in einem Gebiet geschützt werden sollen,
  • welchen Zweck dieser Schutz erfüllen soll,
  • welche Ver- und Gebote zur Erreichung dieses Schutzes notwendig sind
  • und welche Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen dafür umgesetzt werden müssen.

Daneben gibt es noch nach europäischem Recht geschützte Gebiete. Am Unteren Niederrhein sind folgende Schutzkategorien vertreten, zusätzlich ist eine internationale Konventionen von Bedeutung. Während internationale Konventionen keine direkte Rechtswirkung für Privatpersonen sondern nur für die unterzeichnenden Staaten entfalten, gilt europäisches und nationales Recht verbindlich.

Eine Übersicht, was eigentlich ein Schutzgebiet ist und was unterschiedliche Schutzkategorien bedeuten, finden Sie hier:

Im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop sind derzeit über 70 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz der Natur vor Eingriffen durch den Menschen.

Als Naturschutzgebiete werden Bereiche bezeichnet, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Gründe für die Unterschutzstellung nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe sowie die Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit des Gebiets. In Naturschutzgebieten können bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

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Über 100 Landschaftsschutzgebiete sorgen in der Region für den Schutz des Landschaftsbildes. Sie verbieten insbesondere Handlungen, die den Charakter eines Gebiets verändern.

Ein Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft. Sie sind oft großflächiger, dafür sind die Auflagen und Nutzungseinschränkungen meist geringer. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den "Charakter" des Gebiets verändern. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.

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Wo liegen die geschützten Landschaftsbestandteile (z. B. besondere Baumgruppen) und wozu dienen diese? 

Ein geschützter Landschaftsbestandteil dient gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem besonderen Schutz des Naturhaushalts, des Landschaftsbildes und der Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Geschützte Landschaftsbestandteile sind in der Regel kleinräumige, überschaubare Strukturen (z. B. Hecken oder Baumgruppen).

Ein Beispiel ist das vier Hektar große Zechenwäldchen Emscher-Lippe in Datteln, das seit Jahrzehnten von einer Krähenkolonie als Brutstätte genutzt wird. Daneben gibt es noch weitere 96 geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Recklinghausen.

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Die Windenergie spielt im Zuge der Energiewende eine wichtige Rolle für die Planungsträger. Um die Nutzung von Windkraftanlagen auf bestimmte Flächen zu konkretisieren, werden Vorranggebiete festgelegt. Mit der Ausweisung als Windenergie-Vorranggebiet kommt der Windkraft auf den ausgewählten Flächen eine besondere Bedeutung zu, indem sie sich gegenüber anderen Nutzungen durchsetzen und unvereinbare Nutzungen (bspw. Wohnen) ausgeschlossen sind. Weiterhin sind für den Kreis Recklinghausen die Windenergieanlagen (genehmigt / im Verfahren / zukünftiger Rückbau) vorhanden.

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Alleen sollen nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) besonders geschützt werden. Dazu informiert das Alleenkataster über die gesetzlich geschützten Alleen.

Nach § 41 Abs. 1 ist es verboten, Alleen zu beseitigen, sie zu zerstören, zu beschädigen oder Handlungen durchzuführen, die zu nachteiligen Veränderungen führen können.

Das Alleenkataster bietet dazu eine Übersicht zum Vorkommen von Alleen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind dabei mehr als 6.120 Alleen mit einer Gesamtlänge von etwa 3.730 km aufgeführt.

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Die Ausschreibung von Fauna-Flora-Habitaten (FFH) dienen dem Zweck, die biologischen Vielfalt in natürlichen Lebensräumen zu sichern. Neben den Pflanzen in den Gebieten werden auch wild lebende Tiere mit den FFH-Richtlinien geschützt und der Artenerhalt sowie -vielfalt gesichert. Auf Basis der Richtlinien können und werden Schutzgebiete ausgewiesen.

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Vogelschutzgebiete (VGS) dienen dem Schutz von Vogelarten. So werden Schutzgebiete ausgewiesen, um Brutgebiete der Vögel zu sichern und den Erhalt von Rast- und Überwindungsgebiete zu gewährleisten.

Zusammen mit dem FFH-Gebieten bilden beide das Sicherungsgebietnetz Natura 2000.

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Naturdenkmale

Erkunden Sie die Standorte von derzeit über 130 geschützten Naturdenkmalen (Bäume und Findlinge) im Kreisgebiet und der Stadt Bottrop.

Als Naturdenkmale werden natürliche Gegebenheiten (sog. Einzelschöpfungen) wie Felsen, Höhlen, Quellen, Wasserfälle und seltene Bäume bezeichnet. Auch können reine Flächen (bis fünf Hektar Größe) Naturdenkmale im Sinne des § 28 BNatSchG sein (sogenannte flächenhafte Naturdenkmale). Hierzu zählen insbesondere kleinere Wasserflächen, Wasserläufe, Moore, Haine, Heiden und Felsgruppen.

Naturschutz

Naturdenkmale

Umfasst ein Objekt, welches wegen seiner Seltenheit, Schönheit oder Ähnliches unter besonderen Schutz gestellt ist.

Zu den Naturdenkmalen

Natur- und Gewässerschutz

Gewässerschutz

Um Gewässer und das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, können die zuständigen Wasserbehörden Wasserschutzgebiete benennen (§ 51 WHG). Das Wasserschutzgebiet umfasst in der Regel das Einzugsgebiet der jeweiligen Wassergewinnungsanlagen. Wasserschutzgebiete sind von innen nach außen in drei Zonen gegliedert. Je näher man den Entnahmebrunnen kommt, desto größer wird die Gefahr, dass das Trinkwasser verunreinigt ist.

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    Interaktive Karte zum Gewässerschutz

    In unserer interaktiven Karte können Sie sehen wie der Gewässerschutz in der Region aussieht.

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    Wasserschutzgebiete

    Gewässerschutz im Kreis Recklinghausen und in Bottrop

    Aktuell sind im Kreis Recklinghausen und in Bottrop die fünf Wasserschutzgebiete Haltern-West, Dülmen, Halterner Stausee, Haard und Holsterhausen/ÜfterMark festgelegt. 

    Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über den Gewässerschutz im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Bottrop. Für weitere Informationen nutzen Sie am besten unsere interaktive Karte.

    Überschwemmungsgebiete

    Warum werden Überschwemmungsgebiete ausgewiesen?

    In Nordrhein-Westfalen werden seit vielen Jahren die Überschwemmungsgebiete (ÜSG) von hochwassergefährdeten Gewässern rechnerisch ermittelt und als solche festgesetzt bzw. vorläufig gesichert. Sie dienen der Retention von Hochwasserwellen, damit z. B. Siedlungen nicht einem Hochwasser ausgesetzt sind. Als Berechnungsgrundlage dient bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, dass statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist – das 100-jährliche Ereignis. Die Festlegung von Überschwemmungsgebieten hat Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im jeweiligen Gebiet, sodass eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgt.

      Informationen zu den einzelnen Daten

      Naturschutz

      FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und Alleenkataster

      • Quelle: LANUV
      • Zeichnerische Darstellung: Die Flächendarstellung der FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und Allenkataster wird fortlaufend abgerufen.

      Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale

      • Quelle: Kreis Recklinghausen und Stadt Bottrop
      • Aktualität: Die Flächendarstellung der Naturschutzgebiete und Lanschaftsschutzgebiete wurde letztmalig 12/2022 überprüft.

      Gewässerschutz

      Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete

      • Quelle: Land NRW
      • Zeichnerische Darstellung: Die Flächendarstellung der Wasserschutzgebiete wird fortlaufend abgerufen.

      Weitere Informationen

      Ansprechpartner

      Untere Naturschutzbehörde Kreis Recklinghausen

      Fachdienst 70 Umwelt
      Kurt-Schumacher-Allee 1
      45657 Recklinghausen

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