Als Naturdenkmale werden natürliche Gegebenheiten (sog. Einzelschöpfungen) wie Felsen, Höhlen, Quellen, Wasserfälle und seltene Bäume bezeichnet. Auch können reine Flächen (bis fünf Hektar Größe) Naturdenkmale im Sinne des § 28 BNatSchG sein (sog. flächenhafte Naturdenkmale). Hierzu zählen insbesondere kleinere Wasserflächen, Wasserläufe, Moore, Haine, Heiden und Felsgruppen.

In dem Gebiet des Kreises Recklinghausens und der Stadt Bottrop befinden sich derzeit über 130 geschützte Naturdenkmale.